Berufsbild

Rechtsfachwirt/in

Der/die geprüfte/r Rechtsfachwirt/in ist eine/e qualifizierte/r Rechtsanwaltsfach-angestellte/r, die nicht nur die Kanzlei leitet, sondern auch als Mittler zwischen dem rechtsuchenden Bürger und dem Anwalt auftritt. Sie soll dem Anwalt in gleicher Form entlasten, wie der Rechtspfleger den Richter. Sie verfügt über ein vertieftes branchen-spezifisches Wissen, das Sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt. Als erfahrener Praktiker ist er in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen größeren wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen.

Rechtsfachwirte sind in den Kanzleien mit fachübergreifenden Aufgaben betraut.
Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und
leisten qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld, insbesondere
können sie folgende Aufgaben wahrnehmen :

  • Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;
  • betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;
  • eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
  • Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei,Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
  • eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.

Der Rechtsfachwirt ist befähigt, den Aufbau einer Rechtsnorm zu erfassen und in der
Lage, einen Lebenssachverhalt in folgerichtiger Gedankenentwicklung unter die
gesetzlichen Vorschriften zu subsumieren.
Er hat sichere Kenntnisse zur Vertragslehre, zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit, zur
Stellvertretung, zur Zustimmung und Wirksamkeit.

Er hat Überblick über das Erbrecht, das Recht der Verwandtschaft, das Unterhaltsrecht,
das Recht der elterlichen Sorge, das Vormundschaft-, Pflegeschafts- und
Bereuungsrecht.

Er ist eingeführt in die verschiedenen Organisationsformen kaufmännischer Betätigung
im Rechtsverkehr und besitzt damit eine ausbaufähige Grundlage für die Behandlung
von Handels- und Gesellschaftsrecht.

Er hat Kenntnisse im Zivilverfahrensrecht. Er kann den funktionalen Zusammenhang zwischen formellem und materiellem Recht erfassen.
Er hat Einblick in die Organisation, Zuständigkeit und Besetzung der Zivilgerichte und
kennt die Verfahrensabläufe des Zivilprozesses.
Er hat die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Zwangsvollstreckung
kennen gelernt, ferner die Vollstreckungsvoraussetzungen und die verschiedenen
Zwangsvollstreckungsverfahren - auch Immobilar- und Gesamtvollstreckungsrecht.

Im Straf-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht hat er Grundkenntnisse.

Diese qualifizierten Kenntnisse hat er u.a. in einem zweijährigen Studium erworben.

Empfehlung vor Beginn des Studiums:

  • Teilnahme an mehrtägigen Seminaren in den Fächern ZV, BGB und Kostenrecht, um die eigenen Kenntnisse zu überprüfen.
  • Die Teilnahme an den Seminaren soll gewährleisten, dass mit Beginn der eigentlichen Ausbildung bei allen Teilnehmern von einem vergleichbaren gehobenen Niveau ausgegangen werden kann.

Informationen über den Studienablauf sowie den Studienorten
erhalten Sie unter:

www.rechtsfachwirtstudium.de
www.beuth-hochschule.de/fsi/
 


 
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