Seminar W 10/2010

 

RVG Speziell
Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
- unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das FamFG
und das FamGKG und der neuen §§ 15 a und 55 Abs. 5 RVG -

 
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwaltsfach-wirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher aber auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Grundwissen für die Abrechnung in Familiensachen sollte vorhanden sein.

Dozent:




Horst-Reiner Enders,
gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und der monatlich erscheinenden RVG Tipps in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“


Termin:

23. April 2010, 13.00 bis 18.00 Uhr

Ort: Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin (Mitte), EG
U + S-Bahnhof Jannowitzbrücke / U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße U8

Thema:





































Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform-gesetz - FGG-RG) in Kraft getreten. Das im Rahmen der Reform geschaffene

  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den
    Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)


haben auch Einfluss auf die Abrechnung des familienrechtlichen Mandats. So sind z.B. die Gegenstandswerte nicht mehr im GKG und der Kostenordnung geregelt, sondern in den §§ 33 ff. FamGKG. Diese neuen Wertvorschriften führen auch teilweise zu anderen Ergebnissen, als nach altem Recht.
Auch die Gerichtskosten für die Ehesachen und selbständige Familienstreit-sachen sind dann nicht mehr in dem GKG geregelt, sondern in dem neuen FamGKG.
Der Gesetzgeber stellt in den neuen §§ 15 a und 55 Abs. 5 RVG nunmehr klar, wie die Anrechnungsregelungen im RVG auszulegen sind. So ist nach diesen neuen Vorschriften eine Geschäftsgebühr auf die aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrensgebühr nicht immer anzurechnen. Auch die Auswirkungen dieser neuen Regelungen werden praxisnah dargestellt.
Unter Berücksichtigung dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen werden in dem Seminar dargestellt,

● Gegenstandswerte

● Anwaltsvergütung
- Abrechnung von einstweiligen Anordnungen
- Mitvergleichen der Hauptsache in dem einstweiligen
   Anordnungsverfahren
- Einbeziehung selbstständiger Verfahren in den Verbund
- Abtrennung von Folgesachen

● Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
- Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
- Beiordnung eines auswärtigen Anwalts
- Vergleich im Verfahrenskostenhilfe-Bewilligungsverfahren

● Gerichtskosten

● Kostenerstattung / Kostengrundentscheidung

In dem Seminar werden nicht nur die Neuerungen, sondern auch aktuelle Abrechnungsprobleme im familienrechtlichen Mandat behandelt und anhand von praxisbezogenen Beispielen näher erläutert werden.



Kosten: 70,00 EURO für Mitglieder*
  120,00 EURO für Nichtmitglieder

*Mitglieder = RENO Berlin-Brandenburg, Mitglieder des WBV o. anderen RENO Ortsvereinen

Teilnahmebedingungen:

Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen, dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich. Ermäßigungen auf Anfrage.


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