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Seminar W 12/2011 |
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"Gesetzesänderungen im Familien- und Erbrecht" |
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Dozent:
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Stefan Thon, Rechtsanwalt und Notar |
Termin:
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02. April 2011 - 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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| Ort: |
Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin (Mitte), EG
U + S-Bahnhof Jannowitzbrücke / U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße U8 |
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Thema:
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Das Seminar „Gesetzesänderungen im Familien- und Erbrecht“ umfasst voraussichtlich folgende Positionen
1. Die Güterrechtsreform 2009
Abgrenzung Zugewinn Versorgungsausgleich, Anfangsvermögen. Privilegiertes Vermögen, Endevermögen, Höhe der Ausgleichsforderung, Berechnung der Ausgleichsforderung, illoyale Vermögensminderungen, vorzeitiger Zugewinnausgleich, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, Auskunftsansprüche und Vorlage von Belegen.
2. Reform des Versorgungsausgleichs
Systeminterner Ausgleich statt Einmalausgleich, Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Bagatellfällen, Grundlagen des Ausgleichs, Wertausgleich bei Scheidung, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
3. Die Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG)
Systematik des Gesetzes, Scheidungsverfahren, die familienrechtliche Genehmigung.
4. Der neue Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
5. Reform des Erbrechts, insbesondere des Pflichtteilsrechts
Ausgleichung von Pflegeleistungen, Der Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB, Neuregelung des § 2306 BGB, Änderung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs (§ 2325 BGB), Pflichtteilsentziehung
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| Kosten: |
110,00 EURO |
für Mitglieder* |
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170,00 EURO |
für Nichtmitglieder |
*Mitglieder = RENO Berlin-Brandenburg, Mitglieder des WBV o. anderen RENO Ortsvereinen
| Teilnahmebedingungen: |
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen, dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich. Ermäßigungen auf Anfrage.
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