Seminar W 15/2010

 

Grundzüge der Zwangsvollstreckung - Teil II
- Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher -

 
Dozentin:

Prof. Brigitte Steder, Dipl.-Rpflin., FHSV Meißen - FB Rechtspflege


Termin:

08. Mai 2010 - 09.00 bis 16.00 Uhr

Ort: Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin (Mitte), EG
U + S-Bahnhof Jannowitzbrücke / U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße U8

Thema:






















Ziel des Seminars ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - insbesondere auch des Bundesgerichtshofs - und Literatur die Grundlagen der Gerichtsvollziehervollstreckung zu vermitteln sowie zeit- und kostensparende sowie erfolgversprechende Vorgehens-weisen darzustellen.

Inhalte im Einzelnen:

  1. Grundzüge und Strategien der Sachpfändung
    (U. a. Auftragserteilung, Durchsuchungsanordnung, Pfändungsvorgang, Zugriffsobjekte, Inhalt des Protokolls, Verwertung, andere Art der Verwertung, Ratenzahlung, Austauschpfändung.)

  2. Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. §§ 807, 899 ff ZPO
    (U. a. Auftragserteilung, Voraussetzungen gem. § 807 ZPO, Offenbarungspflichtiger, Fragerecht des Gläubigers, Umfang der Offenbarungspflicht, Sofortabnahme, Vertagungsantrag, Widerspruch, Haftbefehl und seine Vollziehung, Nachbesserungsverfahren, wiederholte Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 903 ZPO, Schuldnerverzeichnis.)

Ein ausführliches Skript mit weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweisen wird ausgegeben.

Die ZPO ist mitzubringen !!!!


Kosten: 110,00 EURO für Mitglieder*
  170,00 EURO für Nichtmitglieder

*Mitglieder = RENO Berlin-Brandenburg, Mitglieder des WBV o. anderen RENO Ortsvereinen

Teilnahmebedingungen:


Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen, dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich. Ermäßigungen auf Anfrage.


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