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Seminar W 8/2011 |
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Spezialseminar zur Zwangsvollstreckung
- Kontenpfändung und Kontenschutz -
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Achtung: Grundlegende Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2010 und
1. Januar 2012 durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes!
Kontopfändung und Kontoschutz unter besonderer Berücksichtigung der zum 1. Juli 2010 in Kraft tretenden Neuregelungen zum sogen. „P-Konto“
Der Zugriff auf das Kontoguthaben des Schuldners spielt in der Vollstreckungspraxis eine erhebliche Rolle! Umso wichtiger ist es, dass diese Maßnahme effektiv und erfolgversprechend eingeleitet und umgesetzt wird. In diesem Seminar werden zunächst die Möglichkeiten des Gläubigers insoweit und das Verfahren zur Kontopfändung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Auf die bisher geltende Regelung zum Kontopfändungsschutz wird eingegangen. Im Weiteren werden die sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes ergebenden Änderungen aufgezeigt.
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Dozentin:
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Prof. Dipl.-Rpfl. Brigitte Steder, FHSV Meißen FB Rechtspflege
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Termin:
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19. März 2011, 10.00 bis 16.00 Uhr
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| Ort: |
Michaelkirchstraße 13, 10179 Berlin (Mitte), EG
U + S-Bahnhof Jannowitzbrücke / U-Bahnhof Heinrich-Heine-Straße U8 |
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Thema:
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Bestehende Rechtslage:
- Pfändbare Ansprüche (Kontokorrent, Darlehen,
Dispositionskredit, geduldeter Überziehungskredit)
- Verdachtspfändung
- Gemeinschaftskonten
- Auskunfts- und Herausgabepflichten des Schuldners
- Drittschuldnerauskunft
- Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO
- Pfändungsschutz gem. § 55 SGB I
Gesetzliche Neuregelungen:
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Gesetzlich geregelter Pfändungsumfang
- Neue Sperrfrist bei der Überweisung
- Erweiterte Drittschuldnerauskunft
- Pfändungsschutz auf Antrag
- Übergangsregelungen bis zum 31.12.2011
Ein Skript wird ausgehändigt.
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| Kosten: |
110,00 EURO |
für Mitglieder* |
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170,00 EURO |
für Nichtmitglieder |
*Mitglieder = RENO Berlin-Brandenburg, Mitglieder des WBV o. anderen RENO Ortsvereinen
| Teilnahmebedingungen: |
Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift wird eine Anmeldebestätigung nebst Rechnung erteilt. Gem. § 4 Nr. 22a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühren sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund vor, das Seminar abzusagen, dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Bei vorheriger Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar nach Bezahlung ist keine Erstattung von Gebühren möglich. Ermäßigungen auf Anfrage.
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